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1. Geschichte des Mittelalters - S. 257

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 38, 3. Maximilian I. 257 teilgenommen. Als sein Vater starb, begrüßte jedermann den Regierungsantritt des ritterlichen Herrschers mit großen Hoffnungen. Diese gingen freilich nicht alle in Erfüllung, dazu war die Macht zu gering, die dem Kaiser noch geblieben war. Doch gab es während seiner Regierung tüchtige Fürsten im Reich, die dem Kaiser zur Begründung besserer Zustände hilfreich zur Seite standen. Dazu gehörte der treffliche Erzbischof Bert hold von Mainz, der redegewandte Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg, der wohlmeinende Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen und der tapfere Graf Eberhard im Barte von Württemberg, der Begründer der Universität Tübingen (1477), dessen Land unter Maximilian zum Herzogtum erhoben wurde. Als Maximilian 1495 seinen ersten Reichstag zu Worms abhielt, um von den Fürsten Reichshilfe gegen die Türken und die Franzosen in Italien zu fordern, bestimmten die Fürsten den Kaiser zunächst zur Einführung durchgreifender Reformen, welche dem Reiche den Frieden und jedem Unterthan sein Recht sichern sollten. Der Kaiser willigte endlich in dieselben ein, und dadurch wurde die Grundlage zu einer deutschen Reichsverfassung geschaffen. Zunächst gebot Maximilian einen ewigen Landfrieden für das ganze Reich. Dadurch wurde das greuelvolle Fehderecht aufgehoben und jede Selbsthilfe mit der Reichsacht bedroht. Zur Wahrung des Landfriedens und der Reichsrechte fetzte er sodann das Reichskammergericht ein, das alle Streitigkeiten zwischen den Ständen zu schlichten hatte, und ernannte den Grafen Eitel Fritz von Zollern zum ersten Kammerrichter. Das Reichskammergericht hatte anfänglich feinen Sitz in Frankfurt, 1530 kam es nach Speier, zuletzt (1693—1806) war es in Wetzlar. Zu seiner Unterhaltung, wie zur Bildung einer Reichswehr wurde die Erhebung einer ersten Reichssteuer, des sogenannten gemeinen Pfennigs eingeführt. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1499 wurde die Reichsverfafsung durch Errichtung eines Reichsregiments mit alljährlichen Reichstagen weiter ausgebildet, wodurch den Reichsständen die geforderte Mitregierung zugestanden wurde und die Streitfragen der Einzelstaaten entschieden werden sollten. Zum Statthalter wurde Friedrich der Weise ernannt. Seinen Abschluß fand das Verfafsungswerk aus dem Reichstage zu Köln 1512, wo das deutsche Reich in zehn Kreise eingeteilt und jeder Kreis unter einen Obersten mit beigeordneten Räten gestellt wurde, welcher die rechtskräftigen Urteile des Kammergerichts zu vollstrecken und für die Aufrechterhaltung der Ruhe zu sorgen hatte. Cassians Weltgeschichte. If. 5. Aufl. v. Ph. Beck. 17

2. Geschichte des Mittelalters - S. 232

1888 - Wiesbaden : Kunze
232 Vierte Periode des Mittelalters. deutschen Fürsten annehmen, daß sich der Papst ohne freien Willen rn den Händen des Königs von Frankreich befände. Sie kamen in Frankfurt zusammen und erklärten, der Kaiser habe gethan, was er vermocht habe, lösten ihn eigenmächtig vom Banne und bezeichneten jeden Geistlichen, welcher sich der Aufhebung des Bannes widersetze, als einen Ruhestörer. Kurze Zeit darnach traten die Kurfürsten in dem Bewußtsein dessen, was die deutsche Ehre und Unabhängigkeit von ihnen forderte, 1338 auf dem Königsstuhl zu Rense zu dem Kurverein zusammen und faßten den Beschluß, daß derjenige, welcher von der Mehrheit der Kurfürsten auf den deutschen Thron erhoben worden, als wahrer und rechtmäßiger Kaiser und König zu halten sei und der Bestätigung des Papstes nicht bedürfe, da die kaiserliche Macht nur von Gott komme. Durch diese, die päpstlichen Anmaßungen zurückweisenden Schritte hob sich die kaiserliche Macht für einige Zeit wieder. Allein Ludwig verwischte diese günstige Stimmung bald wieder durch sein ungemessenes Trachten nach Vermehrung seines Besitzes. Schon 1324 hatte er nach dem Aussterben des askanischen Fürstenhauses die Mark Brandenburg seinem ältesten Sohne übergeben. Jetzt schied er aus eigner Machtvollkommenheit die Ehe der Gräfin Marg areta Maul-tasch (§• 42, 6), welche mit Heinrich von Böhmen vermählt war, um durch ihre Verheiratung mit seinem Sohne Ludwig von Brandenburg 1342 ihr Erbland Tirol an sein Haus zu bringen. 1345 zog er Holland, Seeland und Hennegau als erledigte Reichslehen ein und übertrug dieselben seiner Gemahlin. Diese Ländergier ries allgemeine Erbitterung hervor. Papst Klemens Vi. sprach einen neuen Bannfluch über Ludwig aus, weil er durch eine Ehescheidung in die päpstlichen Rechte eingegriffen habe, und veranlaßte fünf Kurfürsten, daß sie 1346 zu Rense an Ludwigs Stelle den Sohn des böhmischen Königs Johann, Karl Iv., wählten, der den Kurfürsten große Summen geschenkt und dem Papste gegenüber auf die kaiserlichen Rechte in Italien verzichtet hatte. Allein „der Pfaffenkönig", wie Karl genannt wurde, blieb machtlos, bis Ludwig auf einer Bärenjagd 1347 vom Schlage getroffen wurde, der unerwartet sein Leben endete. 3. Karl Iv. 1347—1378. «ftcttl Ia. konnte auch nach Ludwigs Tode noch nicht sofort zum ungestörten Besitz der Krone gelangen, da einige Kurfürsten der bay-xifchen Partei den ritterlichen Grafen Günter von Schwarz bürg

3. Geschichte des Mittelalters - S. 235

1888 - Wiesbaden : Kunze
36, 3. Karl Iv. 235 Doch bemühte er sich nicht um die Ausübung der kaiserlichen Oberhoheit in Rom und Italien, sondern begnügte sich damit, auch hier Geldmittel zu erwerben. So bestätigte er der angesehenen Familie Visconti von Mailand für 200 000 Goldgulden den Besitz alles dessen, was sie an sich gezogen hatten; den Florentinern gab er für 100 000 Goldgulden das Versprechen, ihr Gebiet nicht zu betreten. Nach seiner Rückkehr aus Italien erließ er 1356 zu Metz die goldene Bulle, das berühmte Reichsgrundgesetz, welches sein Namen von der goldnen Kapsel trägt, in welcher das Reichssiegel angehängt ist. In demselben bestimmte er 7 Wahl- oder Kurfürsten, welche, wie es schon mehrfach geschehen war, die Wahl des Kaisers vornehmen sollten. Diese 7 Kurfürsten, „die 7 Säulen und Leuchter des heiligen römischen Reiches", waren 3 geistliche und 4 weltliche Fürsten: die Kurfürsten und Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund, der Pfalz-gras bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer, und der König von Böhmen als Erzmundschenk. Als Wahlort wurde Frankfurt, als Krönungsort Aachen, als erster Reichshof Nürnberg festgesetzt. Zugleich veröffentlichte die goldne Bulle das ganze Ceremoniel bei der Wahl und Krönung des Kaisers, die Rechte und erforderlichen Eigenschaften der Kurfürsten, das Verbot der Fehde ohne Absagebrief rc. Dieses Reichsgrundgesetz war jedoch für die Kräftigung und Einigung des deutschen Volkes ohne Bedeutung, es beschränkte die Oberhoheit des Kaisers noch mehr, als es schon geschehen war, und brachte nur den Kurfürsten Gewinn. Diesen war fast unumschränkte Landeshoheit zugestanden worden; sie erhielten das Recht, mit dem Kaiser alljährlich über die Angelegenheiten des Reiches zu beraten und zu beschließen; es wurden ihnen Hoheitsrechte über Zölle, Münze und Bergwerke bewilligt, ihre Länder sollten unteilbar bleiben und ihr eignes Gerichtswesen haben. Die Freiheiten der Städte wurden dagegen beschränkt und ihre Vereinigungen zu gegenseitigem Schutze verboten. Die Folge war, daß die Kurfürsten sich bei jeder neuen Kaiserwahl neue Zugeständnisse machen ließen und das Reich seine Einheit allmählich vollständig einbüßte. Trotzdem Karl Verordnungen gegen das Faustrecht und für die Aufrechterhaltung des Landfriedens gab, vereinigten sich doch in Schwaben 1376 viele Städte zu einem Bündnis, weil sie fürchteten, der Kaiser möchte den Fürsten ihre Rechte verkaufen, und besiegten

4. Geschichte des Mittelalters - S. 258

1888 - Wiesbaden : Kunze
258 Vierte Periode des Mittelalters. Die zehn Kreise waren: 1) der östreichische (Ostreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol), 2) der bayrische (Bayern mit der Oberpfalz, Salzburg, Regensburg), 3) der schwäbische (Württemberg, Baden), 4) der fränkische (Ansbach, Baireuth), 5) der oberrheinische (Lothringen, Elsaß, Hessen), 6) der niederrheinische (die Kurpfalz und die Bistümer Mainz, Trier, Köln), 7) der westfälische (zwischen Maas und Weser), 8) der nieder sächsische (von der Weser bis Holstein und Mecklenburg), 9) der ober-sächsische (Sachsen, Brandenburg, Pommern), 10) der burgun-bische (die Niederlande und Franche Comte). Preußen fehlte, weil es in Abhängigkeit von Polen geraten war, Böhmen blieb als slawisches Land fern, die Schweiz verwarf das Reichskammergericht und versagte die Reichssteuer, um sich von dem deutschen Reiche völlig loszulösen, Italien konnte nicht mehr in Betracht gezogen werden. So war das deutsche Reich auf sich und seine besonderen Aufgaben beschränkt. Von der ehemaligen Kaisermacht war nur noch ein Schatten geblieben. Die Kreise umfaßten etwa drittehalbhundert Stände mit 500 Stimmen bei den Reichstagen. Da diese Stände ihre Gebiete als selbständiges Eigentum betrachteten, so bildete das Reich eine Art Staaten -bund mit einem Kaiser an der Spitze, der zugleich Beherrscher eines besonderen Reiches, feiner Habsburgischen Erbländer war. Wie der Kaiser in der Regierung und bei Auslegung neuer Reichssteuern an den Beirat der Reichsstände und die Beschlüsse der Reichstage gebunden war, so waren wiederum den Fürsten durch ihre Landstände, die nicht reichsfreien Adeligen, Geistlichen und Städte, Schranken gesetzt, welche für sich ebenfalls das Steuerbewilligungsrecht in Anspruch nahmen und in der Folge auf die Erlangung mancher Vorteile auf Kosten der Bauern Bedacht nahmen. Zum Schutze des Reiches führte Maximilian stehende Truppen, die Landsknechte oder Lanzknechte, wie sie nach ihren langen Spießen auch genannt wurden, ein und setzte erprobte Kriegsobersten über dieselben, welche sie für den Kriegsdienst auszubilden hatten. Zur Hebung des Verkehrs richtete er das Postwegen ein, dessen erste Linie Wien mit Brüssel verband, und übertrug den Grafen von Thurn und Taxis die erbliche Verwaltung derselben. Die geringen Erfolge der Regierung Maximilians nach außen find hauptsächlich daraus zurückzuführen, daß ihn die Fürsten nicht hinreichend mit Truppen unterstützten. Als er die Schweiz dem Reiche erhalten wollte, wurde er bei Dornach geschlagen und mußte im Frieden zu Basel 1499 seine Absicht aufgeben,
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